Kostenübernahme Psychotherapie
Gesetzlich versicherte Patienten
Psychologische Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sofern eine psychische oder psychosomatische Störung besteht, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann. Ob diese Voraussetzung bei Ihnen vorliegt, klären wir während der ersten Sprechstunde.
Bitte legen Sie bei Ihrem ersten termin Ihre Gesundheitskarte vor.
Selbstzahler
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ).
Privatpatienten
Für Rechnung wird ab 2025 die aktuellen Abrechnungsrichtlinien für GOP/GOÄ) verwandt, diese ist zum 01.06.2024 verabschiedet wurden. Nachlesbar unter https://t1p.de/y7y96 bei der Bayr. Psychotherapeutenkammer.