Kostenübernahme Psychotherapie
Gesetzlich versicherte Patienten
Psychologische Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sofern eine psychische oder psychosomatische Störung besteht, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann. Ob diese Voraussetzung bei Ihnen vorliegt, klären wir während der ersten Sprechstunde.
Bitte legen Sie bei Ihrem ersten Termin Ihre Gesundheitskarte vor.
Selbstzahler
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ).
Privatpatienten
Für Rechnung wird ab 2025 die aktuelle Abrechnungsrichtlinie für GOP/GOÄ verwendet. Diese ist zum 01.06.2024 verabschiedet worden.
Nachlesbar bei der Bayr. Psychotherapeutenkammer - klicken Sie hier.
Verbindliche Regelung zur Terminabsage Gültig ab 01.09.2026
Meine Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass jeder vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert wird. Während dieser Zeit ist eine Behandlung anderer Patientinnen oder Patienten nicht vorgesehen. Dadurch können Wartezeiten vermieden und Termine zuverlässig geplant werden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, vereinbarte Termine rechtzeitig abzusagen, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können.
Mit der Vereinbarung eines Erstgesprächs oder eines Behandlungstermins erkennen Sie die nachfolgende Absageregelung als verbindlich an. Sie gilt sowohl für Erstgespräche als auch für alle Termine im Rahmen einer laufenden Psychotherapie.
Absageregelung
Vereinbarte Termine für Erstgespräche und psychotherapeutische Sitzungen sollten mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei kurzfristigeren Absagen gelten ab dem 01.09.2026 folgende Ausfallhonorare:
- bei einer Absage weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Termin: 100,00 Euro
- bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 115,00 Euro
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage in meiner Praxis eingeht.
Da kurzfristig frei werdende Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können, wird das entsprechende Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt.
Die Absageregelung gilt grundsätzlich unabhängig vom Grund der kurzfristigen Verhinderung und damit auch bei Erkrankung oder anderen persönlichen Umständen.
Bitte beachten Sie, dass das Ausfallhonorar nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen wird und von Ihnen selbst zu tragen ist.
Wie kann ein Termin abgesagt werden?
Eine Terminabsage ist möglich
- telefonisch,
- per E-Mail,
- per WhatsApp oder
- über den Anrufbeantworter meiner Praxis.
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per WhatsApp hinterlassen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre Absage in meiner Praxis eingeht.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Regelung. Sie ermöglicht eine verlässliche Terminplanung und einen geordneten Praxisablauf im Interesse aller Patientinnen und Patienten.